Kriterien

Mitglieder des VSGZ/ASEG haben mindestens acht der folgenden neun Kriterien zu erfüllen:

  1. Regelmässiges Erscheinen, mindestens einmal prp Woche.
  2. Verteilung in sämtliche Haushaltungen des Verteilgebiets.
  3. Mindestens jährliche Beglaubigung der Auflage durch die WEMF.
  4. Teilnahme an der MACH-Leserschaftsuntersuchung der WEMF.
  5. Aufweisen von mindestens 0.75 Lesern pro Exemplar.
  6. Beschäftigen einer eigenen Redaktionsequipe, die nach journalistischen Grundsätzen einen Informationsteil herstellt.
  7. Durchschnittlicher Redaktionsanteil von mindestens 20% des Gesamtumfanges der Zeitung. Amtliche Anzeigen, vertraglich geregelte PR-Publikationen und das Fernsehprogramm zählen nicht zum redaktionellen Teil.
  8. Verlag und Redaktion müssen sich in ihrem gesamten Gebaren nach den verlegerischen, publizistischen und journalistischen Grundsätze der Schweiz verhalten.
  9. Ein Verlag kann erst Mitglied des VSGZ/ASEG werden, wenn die betreffende Gratiszeitung seit mindestens einem Jahr besteht.