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Kriterien
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Mitglieder des VSGZ/ASEG haben mindestens acht der folgenden neun Kriterien zu erfüllen:
- Regelmässiges Erscheinen, mindestens einmal prp Woche.
- Verteilung in sämtliche Haushaltungen des Verteilgebiets.
- Mindestens jährliche Beglaubigung der Auflage durch die WEMF.
- Teilnahme an der MACH-Leserschaftsuntersuchung der WEMF.
- Aufweisen von mindestens 0.75 Lesern pro Exemplar.
- Beschäftigen einer eigenen Redaktionsequipe, die nach journalistischen Grundsätzen einen Informationsteil herstellt.
- Durchschnittlicher Redaktionsanteil von mindestens 20% des Gesamtumfanges der Zeitung. Amtliche Anzeigen, vertraglich geregelte PR-Publikationen und das Fernsehprogramm zählen nicht zum redaktionellen Teil.
- Verlag und Redaktion müssen sich in ihrem gesamten Gebaren nach den verlegerischen, publizistischen und journalistischen Grundsätze der Schweiz verhalten.
- Ein Verlag kann erst Mitglied des VSGZ/ASEG werden, wenn die betreffende Gratiszeitung seit mindestens einem Jahr besteht.
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